Die Teilhabe am Arbeitsleben ist in unserer Gesellschaft ein wesentlicher Ausdruck von sozialer Teilhabe. Die Überwindung sozialer Ausgrenzung gelingt ohne Teilhabe am Arbeitsleben nur schwer. Wir unterstützen auf dem Weg zurück in die Arbeit und ermöglichen Beschäftigung.
In unseren Einrichtungen und Diensten bieten wir sechsmonatige Tätigkeiten im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II. DieTeilnehmenden des Projektes gehen bei uns einer sinnvollen Tätigkeit nach und übernehmen hauswirtschaftliche, pädagogische oder logistische Aufgaben. Die Mitarbeit schafft soziale Vernetzung und stiftet Sinn. Teilnehmende werden gezielt auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereitet.
So ermöglichen wir Erwerbslosen mit besonderen Problemlagen eine Chance auf Rückkehr ins Erwerbsleben. Am Ende der Maßnahmen steht häufig eine Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine weiterführende Integrationsmaßnahme.