Stellenangebot

Die nachhaltigste Form der Hilfe ist es, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. Immer wieder können wir beobachten, wie Teilnehmende von Wiedereingliederungsmaßnahmen in unseren Einrichtungen den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt (wieder-)finden. Dem entgegen stehen hohe finanzielle Kürzungen für die Beschäftigungsförderung aus dem Bundeshaushalt. Diese Kürzungen verringern nicht nur die Stellen und damit die Möglichkeiten zur Selbstaktivierung und sozialen Teilhabe. Sie stehen auch im völligen Gegensatz zum Bedarf dieser Maßnahmen.

„Die Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten und geförderten Beschäftigungen ist keine Verwaltungsarbeit. Es ist Arbeit mit Menschen und entsprechend immer unterschiedlich. Aber am Ende stehen zum Glück immer wieder Erfolgsgeschichten“, erzählt Ursula Hallen, bei uns für Beschäftigungsförderung zuständig. Vermittelt werden zum einen Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II, die zunächst auf sechs Monate begrenzt sind und die Menschen in sozialpädagogischer Begleitung auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten. Zum anderen ermöglichen wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen entsprechend des Teilhabechancengesetzes §16i/e SGB II.

Die Maßnahmen richten sich an arbeitslose Menschen, die über gravierende „Vermittlungshemmnisse“ verfügen: Dazu zählen Sprachbarrieren, nicht anerkannte oder nicht vorhandene Schul- und Ausbildungsabschlüsse, psychische Erkrankungen sowie Suchterkrankungen, physische und psychische Einschränkungen aller Art. 

Selbstaktivierung im Rahmen der individuellen Möglichkeiten

„Die Menschen, die für eine Arbeitsgelegenheit zu uns gelangen, kommen aus unterschiedlichen Gründen (noch) nicht für den ersten Arbeitsmarkt infrage“, erklärt Hallen. „Deshalb ist es ist nicht damit getan, die Menschen einfach in eine Einrichtung zu bringen und dem übrigen Team zu überlassen“, sagt Hallen. Stattdessen wird zunächst in persönlicher Beratung entsprechend der jeweiligen Qualifikationen und Möglichkeiten nach einer geeigneten Stelle gesucht und anschließend in Feedbackgesprächen die Sinnhaftigkeit der Maßnahme für alle Seiten beleuchtet.

Beschäftigungsförderung statt Beschäftigungsmaßnahme

Dabei stehen für die Teilnehmenden vielfältige Tätigkeitsfelder in unseren Einrichtungen zur Verfügung, um eine möglichst große Passung zwischen Anforderungen und persönlichen Möglichkeiten zu schaffen: Die Teilnehmenden engagieren sich in unserem Fairkauf „Der Laden“, in unserer Jugendfreizeiteinrichtung, in der Cafeteria des Kreuzbunds oder in unseren Kitas und Offenen Ganztagschulen als zusätzliche Hilfskräfte.

Bei der Begleitung der Teilnehmenden geht es nicht immer nur um die Arbeit. „Dazu zählt auch, die Maßnahmenteilnehmenden, denen es nicht selten auch an sozialem Kontakt mangelt, regelmäßig an einen gemeinsamen Frühstückstisch zu holen, um nicht nur Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, sondern ganz einfach Menschen in ähnlichen Lebenssituationen zusammenzubringen“, erzählt Hallen.

Fairkauf "Der Laden" als Paradebeispiel funktionierender Wiedereingliederung

Was am Ende dabei herauskommen kann, sieht man aktuell in unserem Fairkauf „Der Laden“. Hier sind mittlerweile ausschließlich Menschen beschäftigt, die im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit zu uns kamen. Im Verkauf hat Thomas Schmidt den Hut auf, die Logistik stemmt Francis Oramadike - beide nunmehr sozialversicherungspflichtig angestellt und verantwortlich für ihre Arbeitsbereiche.

Haushaltskürzungen im Bereich der Beschäftigungsförderung: Entgegen aller Notwendigkeit

Die jüngsten Haushaltskürzungen im Bereich der Beschäftigungsförderung konterkarieren die Notwendigkeit der Wiedereingliederungsmaßnahmen und gefährden ihren Erfolg. So können wir in den Einrichtungen von Flingern mobil nur noch 18 statt zuvor 25 Menschen in Arbeitsgelegenheiten bringen. Häufig können auch notwendige Verlängerungen von Maßnahmen nicht vorgenommen werden. Das ist besonders deshalb bedauerlich und auch unverständlich, weil Arbeitsgelegenheiten nicht selten erfolgreich als Qualifizierungsmaßnahme oder Sprungbrett genutzt werden: Die absolvierten Stunden in Kita oder OGS können als Praxisstunden für eine Ausbildung als Erzieher*in angerechnet, die Arbeit in der Kita als praktische Bewerbung für einen Ausbildungsplatz genutzt werden.

Probleme auf dem Weg in Beschäftigung gibt es allerdings auch für qualifizierte und motivierte Teilnehmende: „Wir haben zahlreiche Personen mit Migrationshintergrund in Arbeitsgelegenheit, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium haben. Die Anerkennung der Abschlüsse gestaltet sich allerdings oft sehr schwierig. Jüngst wurde ein Abitur nicht anerkannt, nur weil das Blatt zum Notenspiegel fehlte“, erklärt Hallen. Dementsprechend unterstützen wir auch hier bei der Kommunikation mit Ämtern, die gerade für Nicht-Muttersprachler nicht einfach ist.

Wir schaffen Chancen - Teilnehmende nutzen sie

Trotz der vielen Hindernisse sind die Erfolgsgeschichten wie etwa im Laden weder Zu- noch Einzelfälle. In diesem Sommer werden wieder vier Beschäftigte aus Arbeitsgelegenheiten sozialversicherungspflichtige Anstellungen erhalten:  Zwei Teilnehmende beginnen eine praxisintegrierte Ausbildung als Erzieher*in in unseren Kitas, eine Teilnehmerin beginnt eine Stelle als Hauswirtschaftskraft in unserer Kita Christus König und eine weitere erhält eine externe Festanstellung als Genesungsbegleiterin. Noch schöner zu sehen ist, wenn begonnene Ausbildungen auch erfolgreich abgeschlossen werden: Erst jüngst hat eine ehemalige Maßnahmenteilnehmerin ihre Ausbildung zur Kinderpflegerin abgeschlossen und nun einen unbefristeten Vertrag bei uns erhalten. 

Hallen: „Viele bedanken sich im Anschluss für die gute Unterstützung. Aber wir schaffen nur Möglichkeiten für Beschäftigung und ebnen den Weg. Am Ende müssen alle Teilnehmenden den Weg selbst gehen.“